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Energieausweise

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Verkauf, Vermietung und Neubau – normgerecht erstellt und pünktlich vor dem ersten Besichtigungstermin.

Für wen ist das gedacht?

Verkäufer:innen und Vermieter:innen, die laut GEG einen Energieausweis vorlegen müssen, sowie Bauherren nach Fertigstellung.

Das ist enthalten

  • Klärung, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zulässig bzw. sinnvoller ist
  • Vor-Ort-Aufnahme der Gebäudedaten beim Bedarfsausweis
  • Erstellung und Registrierung des Ausweises
  • Modernisierungsempfehlungen im Ausweis

Das Ergebnis

Sie erhalten den fertigen Ausweis inklusive Registriernummer, üblicherweise innerhalb von 5–10 Werktagen nach der Vor-Ort-Aufnahme.

Nächster Schritt

Interesse an "Energieausweise"?

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag für den Ablauf.

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