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Energieausweise
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Verkauf, Vermietung und Neubau – normgerecht erstellt und pünktlich vor dem ersten Besichtigungstermin.
Für wen ist das gedacht?
Verkäufer:innen und Vermieter:innen, die laut GEG einen Energieausweis vorlegen müssen, sowie Bauherren nach Fertigstellung.
Das ist enthalten
- Klärung, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zulässig bzw. sinnvoller ist
- Vor-Ort-Aufnahme der Gebäudedaten beim Bedarfsausweis
- Erstellung und Registrierung des Ausweises
- Modernisierungsempfehlungen im Ausweis
Das Ergebnis
Sie erhalten den fertigen Ausweis inklusive Registriernummer, üblicherweise innerhalb von 5–10 Werktagen nach der Vor-Ort-Aufnahme.
Passt gut dazu
Nächster Schritt
Interesse an "Energieausweise"?
Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag für den Ablauf.
